
Vermutest Du bei Dir eine psychische Erkrankung bzw. wurde diese von einem Arzt/Ärztin diagnostiziert und stehst vor dem Marathonlauf der Therapeut:innensuche? Das kenne ich … nachfolgend habe ich Dir fünf Möglichkeiten aufgelistet, an wen Du Dich wenden kannst bzw. welche Wege es gibt, die Dich in der Suche nach einem Therapieplatz unterstützen:
1. KRANKENKASSEN UM UNTERSTÜTZUNG BITTEN
Du kannst Deine Krankenkasse anrufen bzw. anschreiben, sodass diese Dir eine Liste mit Therapeut:innen zukommen lassen, welche über freie Kapazitäten verfügen. Diese muss man dann anrufen bzw. anschreiben.
Leider beinhaltet dieses Verfahren keine Garantie, zeitnah einen Therapieplatz zu erhalten.
2. ONLINE EINEN THERAPIEPLATZ IN DEINER NÄHE FINDEN
Therapie.de
Sehr hilfreich ist die Seite therapie.de, denn dort kannst Du verschiedene Filter zur Therapeut:innensuche setzen. Nicht nur für das Therapieverfahren, Geschlecht und den Ort, sondern Du kannst Dir auch die Therapeut:innen anzeigen lassen, welche noch über freie Kapazitäten verfügen. Dadurch hast Du zwar wieder eine Liste von Therapeut:innen vor Dir, welche Du anrufen musst, doch immerhin sind dies Therapeut:innen, welche noch Patient:nnen aufnehmen.
Dies stellt jedoch keine Garantie dar – die dort gelisteten Therapeut:innen sind selbst dafür verantwortlich, ihre Angaben aktuell zu halten. Bisher hab ich mit dieser Seite persönlich als auch in meiner Arbeit als Peer-Beraterin die besten Erfahrungen gemacht.
3. KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG DES JEWEILIGEN BUNDESLANDES
Der kassenärztlichen Vereinigung müssen alle Vertragsärzt*innen und Vertragspsychotheraut*innen des jeweiligen Bundeslandes angehören. Gemäß §75 Abs. 1 SGB V und §73 Abs. 2 SGB V sind sie für die flächendeckende ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zuständig.
Auf der Internetpräsenz des jeweiligen Bundeslandes kann man in einer Suchmaske Kriterien für die Therapeut*innensuche eingeben, wie z.B. Stadtteil/PLZ und Therapieverfahren, und erhält anschließend eine Übersicht der Therapeut*innen bzw. Psychiater*innen.
Wenn Du nachfolgend auf Dein Bundesland klickst, öffnet sich in einer neuen Registerkarte die Suchmaske zur Arzt-/Ärztinsuche der Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes:
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen
Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein und Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen

𝐓𝐡𝐞𝐫𝐚𝐩𝐢𝐞𝐩𝐥𝐚𝐭𝐳𝐬𝐮𝐜𝐡𝐞 𝐥𝐞𝐢𝐜𝐡𝐭(𝐞𝐫) 𝐠𝐞𝐦𝐚𝐜𝐡𝐭 – 𝐃𝐞𝐫 𝐮𝐦𝐟𝐚𝐧𝐠𝐫𝐞𝐢𝐜𝐡𝐞 𝐆𝐮𝐢𝐝𝐞 𝐟ü𝐫 𝐃𝐞𝐢𝐧𝐞𝐧 𝐖𝐞𝐠 𝐳𝐮𝐫 𝐩𝐚𝐬𝐬𝐞𝐧𝐝𝐞𝐧 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐬𝐭ü𝐭𝐳𝐮𝐧𝐠
𝐈𝐧𝐡𝐚𝐥𝐭:
✅ Überblick über gängige, kassenfinanzierte Therapieverfahren & Reflexionsfragen, um die passende Therapieform zu finden
✅ Checkliste für die Therapieplatzsuche & Checkliste für die Psychotherapeutische Sprechstunde
✅ Einblick in meine persönliche Erfahrung mit einem Online-Therapieprogramm
✅ Tipps für die Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens
✅ Überbrückungsangebote und Online-Optionen für den akuten Bedarf
4. PSYCHIATRISCHE BZW. PSYCHOTHERAPEUTISCHE INSTITUTSAMBULANZEN (PIA)
In Institutsambulanzen besteht ein vielfältigeres ambulantes Angebots- und Leistungsspektrum als das der niedergelassenen Ärzt*innen und Therapeut*innen. Es gibt ein festes Team aus Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen, Pflegepersonal und Therapeut*innen. Auch ist das Angebot von Therapieformen breit gefächerter und reicht von den üblichen Therapieformen (wie Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Therapie und Psychoanalyse) bis hin zu Entspannungs-, Kunst- und Sporttherapien.
In den psychotherapeutischen Institutsambulanzen arbeiten Therapeut*innen in Ausbildung. Diese haben das Grundstudium in Psychologie bereits absolviert und befinden sich nun in der Ausbildung im jeweiligen Fachbereich (Tiefenpsychologie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie). Einige mag das abschrecken, weil sie sich nicht vorstellen können, mit einer Endzwanzigerin über eigene Probleme reden zu können. Doch man trifft in Institutsambulanzen auch auf Therapeut*innen in Ausbildung, welche zwischendurch als Psycholog*in in anderen Bereichen gearbeitet haben und sich nun neu orientieren.
Der Vorteil an den Institutsambulanzen ist, dass man dort innerhalb weniger Wochen einen Termin für das Erstgespräch bekommt. Auch erhält man zeitnah einen Termin für die probatorischen Sitzungen, also die ersten fünf Kennenlerngespräche. Ich selbst war 2016 bis 2018 in einer Institutsambulanz angebunden und fühlte mich dort sehr gut aufgehoben.
Für Berlin findest Du auf nachfolgendem Link eine Liste mit Institutsambulanzen in Berlin, welche ich von meinem Psychiater erhalten habe. Natürlich erhebt diese Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
5. KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
Wenn Du bei mindestens fünf kassenzugelassenen Therapeut*innen keinen Termin innerhalb der nächsten drei Monate erhältst, ist das Kostenerstattungsverfahren eine Alternative.
Dies bedeutet, dass man die Therapie bei einer/einem privaten Therapeut*in macht, die Kosten dafür jedoch von der eigenen Krankenkasse erstattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man seiner Krankenkasse schriftlich mitteilt, welche Therapeut*innen man wann angerufen hat und wann diese den ersten Termin in Aussicht gestellt haben.
Vor allem der Nachweis, dass man nicht zeitnah einen Termin bekommen hat, ist ein entscheidender Punkt für die Kostenübernahme, da mehr als drei Monate Wartezeit laut der Bundespsychotherapeutenkammer als nicht zumutbar gelten.
Die Krankenkasse wird sich nach der Mitteilung nach einem freien Therapieplatz umsehen, welcher kassenzulässig ist. Sofern dies innerhalb einer akzeptablen Frist wie z.B. einer Woche nicht möglich ist, kann man sich eine*n approbierte*n Psychotherapeut*in ohne Kassenzulassung suchen. Von diesem/dieser benötigt man eine schriftliche Bestätigung über die Notwendigkeit einer Behandlung und die Angabe, dass zeitnah ein Therapieplatz frei ist. Dieses Schriftstück leitet man an seine Krankenkasse weiter.
Im Anschreiben bittet man um die Zustimmung zur Behandlung durch die/den genannten Therapeut*in und beantragt die Erstattung der dafür notwendigen Kosten nach §13,3 Sozialgesetzbuch (SSGB) V.
Bevor Du die Therapie bei der/dem privaten Therapeut:in anfängst, warte bitte die schriftliche Bestätigung Deiner Krankenkasse zur Kostenerstattung ab.